Fördern und Fordern

Auszug aus dem Förderkonzept der Schule Rahlstedter Höhe

Leitziel

Die Schule befindet sich im Entwicklungsprozess hin zu einem inklusiven System. Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 formulierte die Schule ein Leitziel für ihre Schulentwicklung mit folgendem Wortlaut:

„Erziehung und Unterricht sind den Lernvoraussetzungen des einzelnen Kindes angepasst. Das schulinterne Curriculum ist demensprechend ausgestaltet“

Hieraus entstanden drei vorrangige Arbeitsschwerpunkte, die die weitere Schulentwicklung bestimmen:

  • die Weiterentwicklung des schulinternen Curriculums (hier die Auseinandersetzung mit den schulspezifischen Bedingungen für das Lernen)
  • die Individualisierung von Übungsphasen (Entwicklung eines sogenannten „Logbuchs“ als Grundlage)
  • das soziale Lernen (Erstellung eines ganztägigen Schulregelwerks).

 

Förderung im Unterricht/ Prävention von Förderbedarfen

Differenzierung und Individualisierung des Unterrichts

Diagnosegestützte Förderung

In allen Klassenstufen werden verpflichtende Schulleistungstests durchgeführt. Der Unterricht wird, wann immer möglich und notwendig, differenziert an den Ergebnissen dieser Testverfahren ausgerichtet. Zur Frage des Umgangs mit Ergebnissen von Schulleistungstests hat sich das Kollegium fortgebildet. Neben dem Einsatz von normierten Schulleistungstests erfolgt auch der Einsatz von informellen Testverfahren. Im Deutsch- und Mathematikunterricht hat sich das Kollegium auf Lehrwerke geeinigt, die eigene „Tests“ zum Überprüfen des Lernerfolgs jeweils im Anschluss an eine inhaltliche Einheit anbieten. So erhalten sowohl Kinder als auch Lehrkräfte laufend detaillierte Rückmeldungen über den erreichten Lernstand.

Einführung von individuellen Übungszeiten

Seit 2010 wird in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens eine Stunde in der Woche als individuelle Lernzeit gestaltet. In diesen Stunden arbeiten die Kinder weitgehend individualisiert an ihren eigenen Lernzielen, so dass sowohl Möglichkeiten zum individuellen Nachholen und Aufarbeiten von Inhalten als auch zum Vertiefen und Anwenden in neuen Zusammenhängen bestehen- je nach Leistungsstand der einzelnen Kinder. Diese Form der individualisierten Übungszeiten weiterzuentwickeln und mittelfristig im zeitlichen Umfang auszuweiten ist ein Schwerpunkt der aktuellen Schulentwicklung. Im Rahmen der „AG Logbuch“ werden derzeit Kompetenzraster und Checklisten entwickelt, die als Basis für die Gestaltung von Übungsphasen dienen und damit eine noch zielgerichtetere unterrichtliche Förderung der einzelnen Kinder ermöglichen sollen. Hiermit soll auch der großen Heterogenität der Schülerschaft vermehrt Rechnung getragen werden. Individualisierte Übungszeiten ermöglichen gemeinsames Lernen im gleichen unterrichtlichen „Rahmen“ an zeitweilig unterschiedlichen Gegenständen und auf unterschiedlichem Niveau. Dies ist eine wichtige Ergänzung zum differenzierten Arbeiten mit der Gesamtgruppe am gemeinsamen Lerngegenstand, welches weiterhin viel Raum im Schulalltag einnimmt.

Regelmäßige Feedbacks in Form von Lernentwicklungsgesprächen

Zweimal jährlich finden Gespräche zwischen SuS und Lehrkräften zum erreichten Lern- und Leistungsstand und zur Lernentwicklung statt. Das erste Gespräch erfolgt im November als Lernentwicklungsgespräch gemeinsam mit den Sorgeberechtigten. Hier werden auch Vereinbarungen zu den nächsten Lernzielen, Maßnahmen und Unterstützung zur Zielerreichung zwischen allen Beteiligten getroffen. Erhält ein Kind einen Förderplan, so wird dieser in der Regel ebenfalls in diesem Gespräch erläutert. Das zweite Gespräch erfolgt als Zielklärungsgespräch zwischen Kind und Lehrkräften im Mai. Eltern dürfen hier ebenfalls teilnehmen. Gibt es einen Förderplan, so wird er zu diesem Termin fortgeschrieben und den Sorgeberechtigten und ggf. auch dem Kind erläutert.

 

Durchgängige Sprachbildung

Sprache ist ein entscheidender Faktor der kindlichen Entwicklung.

Die Kinder in der Entwicklung ihrer Sprachhandlungskompetenz zu fördern, versteht die Schule als einen wichtigen Auftrag. Unter anderem bedingt durch einen hohen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund sind die sprachlichen Lernvoraussetzungen der Schülerschaft  gerade für den Erwerb von Bildungssprache oft erschwert.

Sprache als durchgängiger Lerngegenstand in jedem Fach

Jede Alltagssituation und jeder schulische Inhalt beinhaltet spezifische sprachliche Anforderungen und spezifische Lernmöglichkeiten. Die sprachlichen Anforderungen und Lernmöglichkeiten müssen in der Planung von Unterricht berücksichtigt werden – unabhängig vom jeweiligen Fach.

Folgende Prinzipien der Unterrichtsgestaltung erscheinen besonders wichtig und effektiv:

  • Schaffen und Gestalten eines „kommunikativen Milieus“:
    • Sprache und sprechen ist bedeutsam für Kinder und Lehrkräfte (Vorbild)
    • Kommunikationsversuche erhalten positive Rückmeldung
    • Kommunikative Situationen (z.B. Partnerarbeit, Gruppenarbeit, Diskussionen im Klassenrat etc.) werden bewusst gestaltet, so dass die Kinder erfolgreich kommunizieren
  • Sicherung des Sprachverständnisses
    • Fragehaltung der Kinder entwickeln
    • regelmäßige Wortschatzarbeit (auch vermeintlich geläufige Begriffe fehlen oft im Repertoire und müssen gesichert werden), Entwicklung von Fachsprache
    • Visualisierung als Unterstützung des Verständnisses und als Merkhilfe
    • Absichern von Arbeitsaufträgen
    • Sprechen über Sprache (Sprachbetrachtung)
  • Anpassen von Materialien an die sprachlichen Lernvoraussetzungen
    • den Kindern „sprachliches Handwerkszeug“ zur Aufgabenbewältigung bieten
    • Strukturierungshilfen geben (z.B. Satzstrukturen und -anfänge, Fachwörter..)
    • Visualisieren von Aufgaben, Abläufen…

Interkulturelle Öffnung

Im Rahmen der Arbeit am schulinternen Curriculum befasst sich das Kollegium mit den schulspezifischen Voraussetzungen für Erziehung und unterrichtliches Lernen. Als ein wichtiger Schwerpunkt stellt sich die Berücksichtigung des „Interkulturellen Lernens“ dar. Vor dem Hintergrund, dass ca. 60% unserer Schülerschaft einen Migrationshintergrund aufweisen, erweist sich der Bereich „Interkulturalität“ als ein wichtiges Kriterium für die schulspezifische Arbeit.

Eine erfolgreiche Arbeit in diesem Bereich wird sowohl durch „Haltungen“ (z.B. Migranten willkommen heißen und offene Angebote wie FLY machen), als auch durch „Handlungen“ (z.B. Anwendung leichter Sprache oder Aufnahme der verschiedenen Herkunftssprachen in den Regelunterricht) bestimmt.

Im Rahmen von schulinternen Fortbildungen wurde herausgearbeitet, dass Interkulturelles Lernen/ interkulturelle Erziehung drei Dimensionen betrifft:

  • das Wissen (objektive Maßstäbe entwickeln, um fundiert vergleichen zu können)
  • die Einstellungen (eine positive Einstellung haben, emotionale Erlebnisse schaffen)
  • Handlungskompetenz (Fähigkeiten entwickeln, mit Heterogenität und Interkulturalität umzugehen).

Über allem steht die annehmende Haltung, die die vorhandene kulturelle Vielfalt nicht ignoriert oder als Belastung und Risiko sieht, sondern als Bereicherung und Chance versteht. Dies ist ein Lernprozess für alle Beteiligten, der unsere Schule in den kommenden Jahren weiter begleiten wird.

Family Literacy (FLY)

Ein seit 2009 etablierter Teil der schulischen Arbeit ist „Family Literacy“ (FLY), ein integrativer Ansatz zur aktiven Elternmitarbeit im Rahmen der Sprachbildung.

Im Kontext von FLY laden wir die Eltern ein, in sprachförderlichen Unterrichtssituationen zu hospitieren und sich im Anschluss daran, in der angeleiteten Elterngruppe auszutauschen und über Fördermöglichkeiten informiert zu werden.

Unsere FLY –Kurse gibt es inzwischen in den drei Vorschulklassen und den ersten Klassen. Außerdem wird ein jahrgangübergreifendes Angebot für die Klassen 2, 3 und 4 gemacht in Form eines sogenannter FLY Cafés.

Mit unserer FLY Arbeit versuchen wir zum einen die Schreib- und Lesekompetenzen der Kinder zu fördern, zum anderen aber auch die Fähigkeiten der Eltern zu stärken, den Schriftspracherwerb ihrer Kinder zuhause besser zu begleiten. Unsere Intention dabei ist, eine Brücke zwischen Familie und Bildung zu schlagen.

 

Soziales Lernen

Seit dem Schuljahr 2009 gelten folgende Maßnahmen zur Förderung des sozialen Lernens an der Schule als verbindlich:

  • Der Klassenrat findet einmal wöchentlich für alle Klassen statt.
  • Die Schulregeln hängen in allen Klassen- und Bezugsgruppenräumen und werden zu Beginn jeden Schuljahres mit den Kindern besprochen.
  • Neben der Beratungslehrkraft sind 4 Kolleginnen der Schule Mediatorinnen, die jährlich 10-15 Kinder der Jahrgangstufe 3 zu Streitschlichtern ausbilden.
  • Seit dem Schuljahr 2013/14 wird an der Schule ein soziales Kompetenztraining nach Petermann/Petermann durchgeführt, an dem Kinder der Jahrgangsstufen 3 und 4 teilnehmen, die in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung Förderung brauchen.

Im Schuljahr 2014/15 hat eine Arbeitsgruppe ihre Arbeit aufgenommen, die sich befasst, mit der Weiterentwicklung von Maßnahmen, die zu einem friedlichen Miteinander der Kinder im Kontext der ganztägigen Bildung und Betreuung beitragen können. Sie besteht aus zwei Lehrkräften, der Schulleitung, zwei Erzieherinnen und der Leitung der Nachmittagsbetreuung. Das Ganztags-Kollegium wird in den Entwicklungsprozess im Rahmen von Konferenzen und Fortbildungen regelhaft mit einbezogen.

In diesem Zusammenhang wurde das Schulregelwerk den Erfordernissen des Ganztags im Jahr 2015 angepasst.

Im Schuljahr 2015/16 folgt eine kollegiale Auseinandersetzung mit dem Thema „Umgang mit Regelverletzung im Ganztags“ sowie die Beschäftigung mit Maßnahmen zur Förderung von Kindern mit Entwicklungsrückständen im Bereich der sozial-emotionalen Entwicklung.

 

Förderplanung

Förderkonferenzen

Im Schuljahr 13/14 wurden Förderkonferenzen zur kooperativen Förderplanung implementiert. Hier exemplarisch der Ablauf der Förderplanerstellung, Evaluation und ggf. Fortschreibung:

An einer Förderkonferenz nehmen nach Möglichkeit alle beteiligten Pädagoginnen und Pädagogen (Klassenleitung und Fachlehrkräfte, Sonderpädagoginnen und ggf. Sozialpädagogin, Erzieher, Schulbegleitung etc.) teil. Die Leitung der Förderkonferenz und das Verschriften der Förderplanung obliegen in der Regel der Sonderpädagogin.

Das Kollegium hat sich im Bereich von Qualitätsmerkmalen von Förderplanungen fortgebildet und tut dies auch weiterhin.

Förderplanung zur gezielten Unterstützung

Besteht bei einem Kind ein besonderer Unterstützungsbedarf, der jedoch die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs nicht oder noch nicht rechtfertigt, so wird eine Förderplanung zur „gezielten Unterstützung“ erstellt. Das Formular für diese Art der Förderplanung orientiert sich an der Struktur des SO7 (sonderpädagogischer Förderplan). Ebenso wie bei der Erstellung von sonderpädagogischen Förderplänen wirken möglichst alle beteiligten Pädagoginnen und Pädagogen an Planung und Umsetzung mit (vgl. unter „Förderkonferenzen“). Wenn keine Sonderpädagogin beteiligt ist, erfolgt die Leitung der Förderkonferenz und das Verschriften der Planung durch die Klassenleitung oder ggf. eine hauptverantwortliche Fachlehrkraft. Der Förderplan wird den Sorgeberechtigten im persönlichen Gespräch erläutert und zur Unterschrift vorgelegt. Soweit möglich, wird das Kind altersangemessen ebenfalls über Ziele und Maßnahmen informiert. Die Sorgeberechtigten erhalten eine Kopie des Förderplans, ein weiteres Exemplar wird in der „Förderakte“ oder im Schülerbogen abgelegt.

 

Sonderpädagogische Förderplanung

Sonderpädagogische Förderpläne sind die zentrale Grundlage für die Arbeit aller beteiligten Pädagoginnen und Pädagogen mit dem jeweiligen Kind. Sie müssen im besonderen Maße o.g. Qualitätskriterien entsprechen.

Für die sonderpädagogische Förderplanung wird das Formular des SO7 genutzt. Hauptverantwortlich für die Erstellung und Verschriftung der Förderplanung (und damit auch für fachliche und sachliche Richtigkeit) ist die zuständige Sonderpädagogin in enger Zusammenarbeit mit allen anderen beteiligten Pädagoginnen und Pädagogen. Die Verantwortung für die Umsetzung der gemeinsamen Planung trägt das Klassenteam gemeinsam. Die Zuständigkeit für einzelne Maßnahmen (z.B. Materialbeschaffung) wird möglichst genau im Förderplan festgehalten, um eine tatsächliche Umsetzung sicherzustellen. Die Sorgeberechtigten werden im persönlichen Gespräch (in der Regel mit Klassenleitung und Sonderpädagogin) ausführlich über den Förderbedarf, sowie über verabredete Ziele und Maßnahmen informiert. Sie erhalten ein Exemplar ausgehändigt. Ein weiteres wird unterschrieben im Schülerbogen abgelegt.

Sonderpädagogische Förderpläne gelten jeweils für ein halbes Jahr und werden dann (i.d.R. im November und Mai) evaluiert und fortgeschrieben.

 

Additive Fördermaßnahmen

Additive Sprachförderung

Family-Literacy (FLY)

  • in der Jahrgangsstufen 0 : 2 Stunden pro Klasse wöchentlich
  • In der Jahrgangsstufe 1: klassenübergreifend 2 Stunden pro Woche
  • jahrgangsübergreifende FLY-Kurse : zweistündig alle zwei Wochen
  • FLY-Café mit Musik 3x pro Jahr 3 Stunden

Förderung von Kindern ohne Deutschkenntnisse

  • tägliche intensive Förderung von Kindern ohne Deutschkenntnisse in einer kleinen, die Jahrgänge 0-2 übergreifenden Fördergruppe (Prinzip Förderband) durch eine erfahrene Sprachförderlehrkraft

In der VSK

Die additive Sprachförderung nach §28 findet an zurzeit an vier Nachmittagen in der Woche statt und wird durch zwei erfahrene Sprachförderlehrkräfte im Team durchgeführt.

Zusätzlich erhalten die SuS der VSK, die einen additiven Sprachförderbedarf aufweisen 2 Stunden am Schulvormittag ergänzende Sprachförderung in kleinen Gruppen.

In allen Vorschulklassen wird darüber hinaus eine Stunde „Sprache und Musik“ erteilt.

Jahrgang 1

Die additive Sprachförderung findet parallel zum Regelunterricht in den einzelnen Klassen statt, um eine enge Verzahnung mit dem sprachlichen Anfangsunterricht zu gewährleisten und so möglichst frühzeitig auf das Entstehen von Förderbedarfen reagieren zu können.

Schwerpunkte sind neben der Begleitung und Unterstützung des Schriftspracherwerbs auch die Erweiterung des Lexikons auf ein altersangemessenes Repertoire und ein Festigen oder auch der Erwerb korrekter Grammatikstrukturen (sowohl im Sprachverständnis als auch in der eigenen Produktion).

Jahrgänge 2-4

Kurse zur additiven Sprachförderung liegen am Montag und Mittwochnachmittag parallel zur Hausaufgabenzeit der GBS. Seit dem Schuljahr 2013/14 erfolgt die Einteilung der Kinder in die Kurse nicht jahrgangsbezogen, sondern kompetenzorientiert.

Die Kurseinteilung erfolgt jeweils für ein Halbjahr. Anschließend erhält die Klassenlehrkraft eine Rückmeldung über den Erfolg der Teilnahme. Außerdem erfolgt eine erneute Diagnostik mit Schulleistungstests (vgl. oben) und darauf basierend eine neue Einteilung in additive Fördermaßnahmen (Zeugniskonferenz).

Die Teilnahme am Kurs wird durch die Lehrkraft dokumentiert. Fehlzeiten werden der Klassenleitung gemeldet, die die Sorgeberechtigten informiert und ggf. versucht, die Teilnahme zu verstätigen. Sollte das nicht gelingen, werden Förderkoordinatorin und ggf. Schulleitung informiert.

Um die Qualität der Förderung weiter zu erhöhen wird seit 14/15 daran gearbeitet, einen strukturierten Materialpool zu den einzelnen Kursinhalten zu erstellen.

Fördern statt Wiederholen nach §45 Hambg Schg.

Für die Förderung nach §45 werden erfahrene Honorarkräfte, die überwiegend schon seit Jahren in der Schule tätig sind, sowie schuleigenes Personal eingesetzt.

Die Förderung erfolgt sowohl im Anschluss an den Regelunterricht am Nachmittag, als auch parallel zum Unterricht, da dies eine bessere Verzahnung der Lerninhalte der Förderung mit denen des Unterricht gewährleistet.

PriMa Förderung/ AUL Prävention für das Fach Mathematik

  • Ausbildung einer neuen PriMa-Moderatorin (zugleich Fachleitung Mathematik)
  • zusätzliche Stunden Förderung durch die PriMa- Moderatorin zur Vermeidung außerunterrichtlicher Lernhilfen im Jahrgang 2
  • Beratung der Fachkolleginnen und –kollegen in Bezug auf den Umgang mit besonderen Lernschwierigkeiten in Mathematik
  • Besonderheit: „Mathe mit Sprache“ als Maßnahme der additiven Sprachförderung (s.o.) für die Jahrgangsstufen 2-4

 

Förderung von SuS mit besonderen Begabungen

Grundsätze des Unterrichts

Von Grundsätzen des differenzierten und individualisierten Unterrichts profitieren leistungsstarke SuS und SuS mit besonderen Begabungen ebenso sehr wir SuS mit Lernschwierigkeiten. Da sich die Schülerschaft der Rahlstedter Höhe durch eine sehr weite Bandbreite von unterschiedlichen Lernvoraussetzungen auszeichnet und somit sehr heterogen ist, ist eine erfolgreiche Förderung von SuS mit besonderen Begabungen nur im Kontext eines qualitativ hochwertigen differenzierten und individualisierten Unterrichts möglich. Der Schwerpunkt der aktuellen Schulentwicklung liegt in diesem Bereich.

Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität:

  • Umstrukturierung der Fachkonferenzen: Schwerpunktsetzung im Bereich von Deutsch und Mathematik durch feste Gruppen; eine zusätzliche Sitzung im Jahr (als SchiLF)
  • Teilnahme der Fachleitungen aus Deutsch und Mathematik an der „AG Logbuch“
  • Wiederkehrende Thematisierung von Möglichkeiten für komplexe und Aufgaben, die eine natürliche Differenzierung in der gemeinsamen Bearbeitung bieten im Rahmen der Fachkonferenzen
  • Gemeinsames Auswerten der (schulöffentlichen) Ergebnisse aus „KERMIT“ in den Fachkonferenzen
    • Ableiten von Konsequenzen für den Unterricht für die gesamte Schule
    • Auswerten der klassenspezifischen Ergebnisse aus „KERMIT“ mit Fachlehrkräften bzw. Klassenleitungen durch Fachleitungen bzw. Schulleitung
    • Ableiten von Konsequenzen für den Unterricht für die einzelne Klasse (und einzelne Kinder)
  • Wiederkehrende Beschäftigung mit Möglichkeiten zum Umgang mit Heterogenität im Rahmen von Konferenzen, schulinternen Fortbildungen
  • Förderung von überfachliche Kompetenzen (Reflexionsfähigkeit, Selbsteinschätzung, Steuerung des eigenen Lernens etc.) wird im Rahmen der Arbeit am schulinternen Curriculum noch stärker in den Blick genommen und bereits bestehende Maßnahmen (wie z.B. das Format der Lernentwicklungs- und Zielklärungsgespräche) werden überprüft und ggf. weiterentwickelt.

Erkennen von besonderen Begabungen

Sowohl bei der Auswertung der verschiedenen Schulleistungstests als auch in der Beobachtung der Lerngruppen, wird auf Hinweise auf besondere Begabungen geachtet (ggf. Austausch hierüber in der Zeugniskonferenz). Dem Kollegium ist dabei bewusst, dass eine besondere Begabung nicht unbedingt mit besonders guten Schulleistungen einhergehen muss, dass es sogar zu erheblichen Lernschwierigkeiten kommen kann.

  • die Beratungslehrerin und die Förderkoordinatorin stehen ggf. für Beratung von Klassen- und Fachlehrkräften, Sorgeberechtigten und ggf. SuS zur Verfügung
  • bei einem Verdacht auf eine Hochbegabung kann bei Einwilligung der Sorgeberechtigten eine erste Intelligenzdiagnostik in der Schule durchgeführt werden (Beratungslehrkraft)

Enrichment- Angebot im Bereich Mathematik

  • Angebot eines fordernden Neigungskurses „Mathe für kleine Asse“, in dem sich ausgewählte (Vorschlag der Fachlehrkräfte) Kinder aus Jahrgang 3 und 4 unter der Leitung einer erfahrenen Fachlehrkraft insbesondere mit komplexen und herausfordernden Aufgaben beschäftigen
  • Interessierten Kindern wird regelmäßig die Möglichkeit gegeben, an herausfordernden Wettbewerben wie der „Matheolympiade“ oder „Pangea“ etc. teilzunehmen (Koordination durch Fachleitung Mathematik)
  • Im kommenden Schuljahr wird die PRIMA- Moderatorin zwei „Mathezirkel“ anbieten, die jeweils auch für Schülerinnen und Schüler der umliegenden Schulen geöffnet sind

Zusammenarbeit mit außerschulischen Beratungsstellen

Ist bei einer Schülerin/ einem Schüler eine besondere Begabung festgestellt, kooperiert die Schule mit der Beratungsstelle für besondere Begabungen: Beratung für die Klassenleitung und Fachlehrkräfte; Teilnahme an „runden Tischen“ mit den Sorgeberechtigten; Ausloten von Möglichkeiten außerschulischer Enrichment-Angebote für die Schülerin/den Schüler.

Grundschule mit Vorschulklassen